Feuerstättenbescheid

Aufgrund des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in dem Gebiet, in dem er die Feuerstättenschau durchführt, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen.

Dieser Bescheid wurde nun im Rahmen einer neuen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) mit vielen Änderungen eingeführt.
Sie erhalten den Bescheid von mir mit dem heutigen Tag, da die neue Bundesimmissionsschutzverordnung am 22. März 2010 in Kraft getreten ist. Die Fristen der Emissionsmessungen laut 1. BImSchV haben sich dadurch gravierend geändert.

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Weitere Informationen als PDF-Datei:
- Erläuterung zum Feuerstättenbescheid
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