Im beiliegenden Bescheid sind alle im Anwesen durchzuführenden Tätigkeiten mit den dazu gehörenden Terminen aufgelistet.

Der Feuerstättenbescheid ist kostenpflichtig (siehe Blatt 2) und gilt bis zu einer Änderung an Ihrer/Ihren Heizungs- oder Abgasanlage/n oder bis zur nächsten Feuerstättenschau. Die Gebühr wird mit der nächsten turnusgemäßen Rechnung fällig.

Sollten Sie einen Fremdbetrieb mit der Ausführung der Kaminkehrer-Tätigkeiten beauftragen, so habe ich laut Schornsteinfegergesetz die Durchführung dieser Tätigkeiten mit Datum in das so genannte Kehrbuch einzutragen. Dazu müssen Sie mir mit dem Formblatt nach Anlage 2 der neuen Kehr- und Überprüfungsordnung jeweils fristgerecht anzeigen, wer wann welche Arbeiten bei Ihnen durchgeführt hat.

Sofern Sie jedoch mit uns zufrieden sind und weiterhin unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen, haben Sie nichts zu tun oder zu beachten und meine Mitarbeiter und ich führen wie gewohnt alle anfallenden und gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten in gewohnter Weise für Sie durch.